Termin 31.12.2009 Darauf sollten Sie nicht vergessen!

  • Antrag auf Rückerstattung der Beiträge 2005 bei Mehrfachversicherung
    Die Beitragspflicht bei der Sozialversicherung ist bekanntlich mit der Höchstbeitragsgrundlage (2005: € 50.820, 2006: € 52.500, 2007:
    € 53.760, 2008: € 55.020) begrenzt. Werden mehrere versicherungspflichtige Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, so können insgesamt Beiträge über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus anfallen. Wenn die Summe der jährlichen Bezüge inklusive Sonderzahlungen aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen die jährliche Höchstbeitraggrundlage übersteigt, kann der Dienstnehmer sich die über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus bezahlten Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherung rückerstatten lassen. Der Antrag muss für die Kranken- und Arbeitslosenversicherung innerhalb von drei Jahren gestellt werden. Zum 31.12.2009 läuft daher die Möglichkeit für 2006 ab. Die Rückerstattung der Pensions-versicherung ist seit einigen Jahren an keine Frist gebunden. Die Rückerstattung beträgt für die Krankenversicherung 4 % und für die Arbeitslosenversicherung 3 % des Überhangs über die Höchstbeitragsgrundlage. In der Pensionsversicherung werden
    11,4 % erstattet.
  • Arbeitnehmerveranlagung 2004
    Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2009 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2004.
  • Ankauf von WP für optimale Ausnutzung des FBiG 2009
    Wenn Sie den Freibetrag für investierte Gewinne (FBiG) für 2009 optimal nutzen wollen, sollten Sie rechtzeitig vor dem Jahresende zur Ermittlung des voraussichtlichen Gewinnes eine Prognoserechnung erstellen. Falls Ihre bisherigen und noch vorgesehenen Investitionen nicht 10 % Ihres prognostizierten Gewinnes 2009 erreichen bzw. falls Sie im Jahr 2009 gar nichts investieren wollen, können Sie die Steuerbegünstigung auch durch die rechtzeitige Anschaffung entsprechender Wertpapiere nutzen.
  • Antrag auf Rückvergütung von Ökostromaufwendungen für energieintensive Unternehmen
    In der Ökostromgesetz-Novelle 2009 ist vorgesehen, dass Stromendverbrauchern unter bestimmten Voraussetzungen ein Teil der von ihnen bezahlten Ökostromaufwendungen für den Zeitraum 01.01.2008 bis zum 31.12.2010 rückvergütet wird. Anträge auf Rückvergütung für das Ka-lenderjahr 2008 sind bis längstens 31.12.2009 bei der Energie-Control GmbH einzureichen.

    Anspruchsberechtigt sind Unternehmer, die im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) Anspruch auf Rückvergütung nach dem Energieabgabenrückvergütungsgesetz haben und die im vorangegangenen Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) Ökostromaufwendungen von mehr als 0,5 % ihres Nettoproduktionswertes bezahlt haben.

    Weitere Details zur Antragstellung finden Sie unter:
    http://www.e-control.at/de/industrie/oeko-energie/kosten-fuer-stromkunden/rueckverguetung-von-oekostromaufwendungen