Finanzierungsmöglichkeit von Mittel, welche vom erp-Fonds zur Verfügung gestellt werden.
Der erp-Kredit mit Gründerkondition bietet derzeit einen Fixzinssatz von 3,125 % p.a. über die gesamte Laufzeit. Auch das einmalige Entgelt des Fonds ist mit 0,5 % vergünstigt. Die erforderliche Risikoübernahme durch die Hausbank wird durch eine bonitätsabhängige Risikoprovision abgegolten. Der erp-Kredit mit Gründerkondition kann für alle betrieblichen Investitionen (Aktivierung im Anlageverzeichnis erforderlich) heran gezogen werden. Dieses Programm steht innerhalb von 6 Jahren ab Gründung/Übernahme des Unternehmens zur Verfügung.
Aufbauend auf den erp-Kredit mit Gründerkondition unterstützt das Land OÖ Gründungen und Übernahmen (ausgenommen die Tourismus- und Freizeitwirtschaft) in Oberösterreich mit der „Start-up Prämie“. Grundvoraussetzung dafür ist die Inanspruchnahme des erp-Kredites mit Gründerkondition. Die Start-up Prämie bietet einen einmaligen Zuschuss von 7,5 % (maximal 20.000 Euro). Die Berechnungsgrundlage entspricht den förderbaren Kosten des erp-Kredites. Zu beachten ist, dass das Projekt für die Start-up-Prämie max. 500.000 Euro betragen darf.
Für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft steht eine eigene Jungunternehmer-Zuschussförderung zur Verfügung. Hier beträgt die Zuschusshöhe max. 15 % der förderfähigen Kosten und wird zwischen Bund und Ländern geteilt. Die Abwicklung erfolgt über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT).