AKTUELLES ZUM GEBÜHRENRECHT

  • VwGH: Elektronisch signierte E-Mail löst als Urkunde Gebührenpflicht aus!

    Bisher wurde die in den Gebührenrichtlinien des BMF enthaltene Rechtsmeinung, wonach elektronische Signaturen eine Urkunde erzeugen und damit Gebührenpflicht auslösen, von Steuerexperten als Fehlmeinung eingestuft. Der VwGH hat sich nun aber jüngst der Ansicht des BMF angeschlossen. Nach aktueller Ansicht des VwGH löst der Abschluss von grundsätzlich gebührenpflichtigen Rechtsgeschäften per E-Mails, welche mit sicheren (oder auch einfachen?) elektronischen Signaturen versendet werden, auch ohne Ausdruck des E-Mails auf Papier die Gebührenpflicht aus, weil auch ein Bildschirm als „Urkundenstoff“ (analog zu Papier) dienen kann.

  • Keine Gebührenpflicht für Kredit- und Darlehensgeschäfte mehr ab 01.01.2011

    Der Abschluss von Kredit- und Darlehensverträgen unterliegt ab 01.01.2011 bekanntlich nicht mehr der Gebührenpflicht. Das BMF hat nunmehr in einer Information ua folgende Zweifelsfragen im Zusammenhang mit vor dem 01.01.2011 nicht gebührenpflichtig abgeschlossenen Kredit- und Darlehensgeschäften geklärt:

    – Die nach dem 31.12.2010 erfolgte Verbringung eines im Ausland bereits vor dem 01.01.2011 gebührenfrei abgeschlossenen Kredit- oder Darlehensvertrags löst keine Gebührenpflicht mehr aus, weil die die Gebührenschuld auslösende Handlung (= Verbringung der Urkunde ins Inland) erst nach dem 31.12.2010 gesetzt wird.

    -Wenn für ein Kredit- oder Darlehensverhältnis, welches vor dem 01.01.2011 eingegangen wurde, erst nach dem 31.12.2010 eine (nach früherer Rechtslage grundsätzlich die Gebührenpflicht auslösende) Urkunde errichtet wird, fällt ebenfalls keine Gebühr mehr an. Dies gilt auch für rechtsbezeugende Urkunden, die erst nach dem 31.12.2010 ausgehändigt werden.