AUSSERGEWÖHNLICHE BELASTUNGEN BEI BEHINDERUNG

Mit dem BBG 2011 wurde für Steuerpflichtige ohne Kinder der Alleinverdienerabsetzbetrag generell gestrichen. Damit in den betroffenen Fällen aber weiterhin für den Ehepartner behinderungsbedingte Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden können, wurde eine entsprechende Bestimmung im § 35 EStG aufgenommen. Außergewöhnliche Belastungen für den Ehepartner können daher auch ohne Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag abgesetzt werden, wenn der Ehepartner Einkünfte von höchstens 6.000 € pa (inklusive steuerfreier und endbesteuerungsfähiger Einkünfte) erzielt. Zusätzlich wurde ab 2011 der monatliche Freibetrag für besondere Behindertenvorrichtungen für Kraftfahrzeuge bzw für Taxifahrten von 153 € auf 190 € erhöht.