Novelle zur Grundbuchsgebühr

Der erste vom Justizministerium vorgelegte Entwurf zur Neuregelung der Grundbuchseintragungsgebühr bei unentgeltlichen Übertragungen hat in der Öffentlichkeit zu heftiger Kritik geführt. Die Regierungsvorlage zur Grundbuchsgebührennovelle, die am 05.12.2012 im Parlament beschlossen werden soll, sieht nunmehr folgende Regelungen vor: Grundsätzlich wird die Grundbuchseintragungsgebühr für alle Arten des Immobilienerwerbes mit 1,1 % vom Verkehrswert berechnet. Abweichend davon, ist aber […]

Neuorganisation Finanzamts-Zentrum Wien

Die Wiener Finanzverwaltung wird im Finanzzentrum Wien-Mitte zentral angesiedelt. Die Adresse lautet: 1030 Wien, Marxergasse 4 (über dem Bahnhof Wien Mitte) und ist unter der einheitlichen Telefonnummer 01/050 233 233 erreichbar. Nur das FA 2/20/21/22 bleibt unverändert in Kagran. Gleichzeitig erfolgt wieder ein wesentlicher Schritt hin zum elektronischen Akt, in dem die „Altakten“ nicht mitübersiedelt werden, sondern in einem[…..]

Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2012 (AbgÄG 2012)

Am 16.10.2012 wurde die Regierungsvorlage zum AbgÄG 2012 im Ministerrat beschlossen. Gegenüber dem Begutachtungsentwurf, über den wir in unseren letzten News ausführlich berichtet haben, sind noch folgende wesentliche Änderungen enthalten. Damit zusammenhängende Hinweise finden Sie auch in den Checklisten „Steuertipps zum Jahresende 2012“. Grundstücksbesteuerung: Die Besteuerung von Grundstücken im Betriebsvermögen soll sprachlich neu gefasst und inhaltlich präzisiert werden. Es soll[…..]

Aktuelle Entscheidungen der Höchstgerichte

Der VfGH hat in letzter Zeit folgende steuerrechtliche Entscheidungen gefällt: Der VfGH hält die Energieabgabenvergütung eingeschränkt auf Produktionsbetriebe für zulässig. Der VfGH hat die Beschwerde eines Steuerberaters betreffend die Pauschalierung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (LuF PauschVO 2006) abgewiesen und kein Prüfungsverfahren darüber eingeleitet.   VwGH zur Auslegung der Gaststättenpauschalierungs-VO bis 2007 Der VwGH hat den Anwendungsbereich der[…..]