Budgetbegleitgesetz 2012

Am 15.11.2011 wurde das Budgetbegleitgesetz 2012 (BBG 2012) im Nationalrat und am 01.12.2012 im Bundesrat mehrheitlich beschlossen. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen im abgabenrechtlichen Teil dargestellt: Einkommensteuer – Verlustausgleich bei Einkünften aus Kapitalvermögen durch Banken Mit der am 01.04.2012 in Kraft tretenden neuen Vermögenszuwachsbesteuerung wurde auch die Möglichkeit eingeführt, Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen innerhalb […]

Meldeverpflichtung gem. § 109 b EStG für Auslandszahlungen

Als Folge medienträchtiger Provisionszahlungen an Gesellschaften in Niedrigsteuerländern sah sich der Gesetzgeber 2010 veranlasst, für derartige Zahlungen eine Meldepflicht einzuführen. Danach müssen Unternehmen und Körperschaften (zB auch Vereine, Stiftungen, aber auch öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Bund, Länder, Gemeinden oder Kammern) erstmalig für 2011 einmal jährlich bestimmte Zahlungen in das Ausland an das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt übermitteln. Meldepflichtig[…..]

Änderungen ab 01.01.2012 – ein erster Überblick

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2012. Eine ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie bisher in der 1. Ausgabe unseres Newsletters 2012. Höchstbeitragsgrundlage monatlich 4.230,00 € Höchstbeitragsgrundlage Sonderzahlungen jährlich 8.460,00 € Höchstbeitragsgrundlage freie DN ohne SZ, GSVG, BSVG monatlich 4.935,00 € Geringfügigkeitsgrenze täglich 28,89 € Geringfügigkeitsgrenze monatlich 376,26 €    

Splitter

BMF-Info zu Förderungspreisen uä Staats-, Würdigungs-, und Förderungspreise sowie Prämien und Preise für hervorragende künstlerische Leistungen sind von der Einkommensteuer befreit. Dies gilt auch für vergleichbare Leistungen auf Grund von landesgesetzlichen Vorschriften sowie für Stipendien und Preise, die unter vergleichbaren Voraussetzungen von nationalen oder internationalen Förderungsinstitutionen vergeben werden. Voraussetzung für eine Vergleichbarkeit ist jedenfalls, dass –    der[…..]