Kurzarbeit

  Arbeitsmarktpaket I Mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz 2009 (BGBl I 12/2009) erfolgte eine Neuregelung der Beihilfen zur Kurzarbeit ab 01.02.2009: Voraussetzungen: Bei vorübergehenden nicht saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten aus unternehmensexternen Ursachen, kann Kurzarbeit vereinbart und beim AMS Kurzarbeitsbeihilfe beantragt werden, wenn der Arbeitsausfall nicht unter 10 % und nicht über 90 % der Normalarbeitszeit liegt. Innerbetriebliche Vereinbarungen unter Einbeziehung des Betriebsrates sind zu treffen über: Geltungsbereich, […]

Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften als Sonderausgaben

Ab 2009 können Kirchenbeiträge gem. § 18 Abs. 1 Z 5 EStG bis € 200,– (bisher € 100,–) p.a. als Sonderausgaben abgesetzt werden, soweit sie nach der jeweiligen Kirchenbeitragsordnung geleistet wurden. Kurzer Überblick für die Berechnung des endgültigen Kirchenbeitrages 2009 an die katholische Kirche:   Grundformel Der Kirchenbeitrag beträgt 1,1 % vom steuerpflichtigen Einkommen, abzüglich eines Absetzbetrages von € 48,–. In der Erzdiözese Wien beträgt der Kirchenbeitrag mindestens[…..]

Investitionsförderungen – Neu Vorzeitige Abschreibung § 7a EStG

Geförderte Investitionen 2009 und 2010 Mit BGBl I Nr. 27/2009 wurde für körperliche Wirtschaftsgüter eine vorzeitige Abschreibung idHv 30 % der Anschaffungs – oder Herstellungskosten eingeführt. Ausgenommen sind: Gebäude und Mieterinvestitionen, PKW und Kombi (außer Fahrschulfahrzeuge sowie KFZ, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen), Luftfahrzeuge, geringwertige und gebrauchte Wirtschaftsgüter, sowie von Konzernmitgliedern erworbene Wirtschaftgüter.   Technische[…..]

Begünstigungen für Kinder im Beihilfen- und Steuerrecht

Personenkreis Gem. § 2 Abs. 3 FLAG gelten als Kinder einer Person deren Nachkommen, deren Wahlkinder und deren Nachkommen. Deren Stief- und Pflegekinder. § 106 EStG definiert Kinder im Sinne des Gesetzes, für die dem Steuerpflichtigen oder seinem (Ehe)Partner mehr als 6 Monate p. a. ein Kinderabsetzbetrag bzw. Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. (Ehe)Partner ist eine Person mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit der er mit[…..]