ERLASS DER NEUREGELUNG DER AUSLANDSMONTAGE

Als Reaktion auf die Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung für bestimmte begünstigte Auslandstätigkeiten (zB Bauausführungen, Montagen etc) mit Ablauf des Jahres 2010 durch den VfGH wurde mit dem BBG 2011 eine auf 2 Jahre befristete Übergangsregelung eingeführt, wonach die Bezüge für begünstigte Auslandstätigkeiten im Kalenderjahr 2011 noch mit 66 % und im Kalenderjahr 2012 noch mit 33 % steuerfrei bleiben. Überdies wurde die Befreiungsbestimmung auf Arbeitgeber in EU, EWR und Schweiz bzw Drittstaaten-Arbeitgeber mit Betriebsstätten in diesen Ländern ausgeweitet.

 

In einem dazu ergangenen Erlass stellt das BMF klar, dass Bezüge, die für 2010 nachgezahlt werden (zB Prämien 2010), nur mehr dann nach der alten Rechtslage (dh zu 100 % steuerfrei) behandelt werden dürfen, wenn sie bis 15.02.2011 ausbezahlt werden.