Splitter

1. Gebührenerhöhung für Einreichung des Jahresabschlusses
Im letzten Newsletter haben wir auf die elektronische Einreichung des Jahresabschlusses ins Firmenbuch hingewiesen. Noch rasch vor dem nächsten Schwung der Firmenbucheinreichungen wurde mit Wirkung ab 01.07.2009 eine Gebührenerhöhung beschlossen. Die Eingabegebühr beträgt nunmehr bei elektronischer Einreichung für GmbHs 29 Euro (bisher 27 Euro) und für AGs 131 Euro (bisher 124 Euro). Die Eintragungsgebühr wurde von 17 Euro auf 18 Euro erhöht.

 

2. Umsatzsteuer: Verschiebung der Steuerschuld für Dienstleistungen ab 2010 durch ausländische Unternehmer nicht mehr möglich
Im letzten Newsletter wurde in allzu verkürzter Form darüber berichtet, dass ab 2010 die Fälligkeit der Umsatzsteuer durch eine spätere Rechnungserstellung bei Dienstleistungen nicht mehr wie bisher um 1 Monat hinausgeschoben werden kann. Diese Neuregelung betrifft aber ausschließlich Dienstleistungen sowie Werklieferungen, die von einem ausländischen Unternehmer an einen Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) in Österreich erbracht werden (Reverse-Charge-Fälle). Bei Leistungen inländischer Unternehmen tritt keine Änderung ein.

 

3. Vignettenpreise für Autobahnbenützung werden ab 2010 erhöht
Die Preise für Vignetten, die für die Benützung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen von einspurigen und mehrspurigen KFZ (bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 to) zu bezahlen sind, werden ab 2010 wie folgt erhöht:

 

Vignettenpreise in Euro einspurige
KFZ 
mehrspurige
KFZ
NEU bisher NEU bisher 
Jahresvignetten 30,40 29,50 76,20 73,80
Zweimonatsvignette (gültig ab dem 01.12. 2009) 11,50 11,10 22,90 22,20
Zehntagesvignette (gültig ab dem 01.12. 2009) 4,50 4,40 7,90  7,70

 

Unverändert bleibt der Preis der erst mit 01.09.2008 eingeführten Korridorvignette: Er beträgt einschließlich Umsatzsteuer für eine Fahrtrichtung 2 Euro und für beide Fahrtrichtungen 4 Euro.
4. Neue fahrleistungsabhängige Mauttarife für LKW ab 2010
Ab 2010 wird in Umsetzung der EU-Wegekostenrichtlinie die LKW-Maut nach dem Schadstoffausstoß in drei Gruppen gestaffelt. Der Grundkilometertarif für die umweltfreundlichsten LKW in der Tarifklasse A verbilligt sich um rd. 10 %. Die neuen Sätze betragen:

 

Km-abhängige LKW-Maut ab 2010 Tarifklasse A
(Euroklasse EEV, VI)
Tarifklasse B
(Euroklasse IV-V)
Tarifklasse C
(Euroklasse 0-III)
Fahrzeuge unter 3,5 to
Fahrzeuge mit 2 Achsen
Fahrzeuge mit 3 Achsen
Fahrzeuge mit 4 und mehr Achsen
Keine Maut
14,20 Cent/ km
19,88 Cent/ km
29,82 Cent/ km
keine Maut
15,20 Cent / km
21,28 Cent / km
31,92 Cent / km
keine Maut
17,40 Cent / km
24,36 Cent / km
36,54 Cent / km

 

Die Tarife für die Sondermautstrecken wurden ebenfalls entsprechend angepasst.
5. Wegfall der CO2-Steuer auf Gebrauchtwagen
Autokäufer, die einen Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland importieren, müssen ab sofort keine CO2-Steuer mehr zahlen, da diese als EU-widrig erkannt wurde. Fahrzeugbesitzer, welche die seit 01.07.2008 geltende Abgabe entrichtet haben, können eine Rückerstattung beantragen. Lediglich für den Import von Gebrauchtwagen aus Nicht-EU-Ländern bleibt diese Abgabe weiter bestehen.
6. Bankgeheimnis: Weiße Weste statt grauer Liste
Am 01.09.2009 wurde im Parlament mit 2/3-Mehrheit das „Amtshilfedurchführungsgesetz“ beschlossen, welches eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass Österreich von der grauen „Steueroasen-Liste“ jener Staaten gestrichen wird, die nach Ansicht der OECD im Kampf gegen Steuerhinterzieher nicht ausreichend kooperieren. Dieses Gesetz ist nämlich die rechtliche Basis dafür, dass Österreich das verfassungsrechtlich geschützte Bankgeheimnis gegenüber ausländischen Steuerbehörden entsprechend dem internationalen Druck in bestehenden und künftigen Doppelbesteuerungsverträgen dahingehend „aufweichen“ kann, dass österreichische Banken verpflichtet sind, in Verdachtsfällen an ausländische Steuerbehörden Kontodaten über Kunden weiter zu geben. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass ausländische Behörden, welche die Herausgabe von Kontodaten begehren, nachweisen müssen, dass es sich um einen ganz konkreten Hinterziehungsfall handelt und dass sie die normalen innerstaatlichen Möglichkeiten zur Auskunftsbeschaffung bereits ausgeschöpft haben. Damit Österreich von der grauen Liste gestrichen wird, muss die neue Amtshilfeklausel in insgesamt 12 Doppelbesteuerungsverträge aufgenommen werden.

 

In Österreich ansässige Steuerpflichtige ohne wirtschaftlichen Auslandsbezug sind von der Neuregelung nicht betroffen. Für sie gilt unverändert das im Verfassungsrang stehende Bankgeheimnis, das – abgesehen von gerichtlich anhängigen Verlassenschafts- oder Pflegschaftsfällen – im Wesentlichen nur im Falle einer kriminalstrafrechtlichen Verfolgung oder im Falle der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen vorsätzlicher Finanzvergehen (ausgenommen Finanzordnungswidrigkeiten) durchbrochen werden darf.