TERMINE BIS SEPTEMBER 2011

Termin 01.07.2011

  • Zusätzlicher 5-%iger Haftungsbeitrag für nicht in HFU-Liste geführte Subunternehmer 
    Zur Bekämpfung des Sozialbetrugs im Baugewerbe wurde bereits in 2009 eine Haftung jener Unternehmer, die Auftraggeber von Bauleistungen sind, für die nicht entrichteten SV-Beiträge der beauftragten Subunternehmer eingeführt. Diese Regelung wurde im Jahr 2010 mit der Einführung einer zusätzlichen Auftraggeberhaftung für die vom Finanzamt einzuhebenden lohnabhängigen Abgaben in Höhe von bis zu 5 % des Werklohnes (Rechnungsbetrages) ergänzt. Die Haftungsinanspruchnahme setzt voraus, dass beim beauftragten Subunternehmen erfolglos Exekution geführt wurde oder eine Insolvenz vorliegt. Der Auftraggeber hat aber die Möglichkeit, beiden Haftungen (SV-Beiträge und Lohnabgaben) durch Einbehalt eines Betrages von insgesamt 25 % des Werklohnes des Subunternehmers (= 20 % für SV-Beiträge und 5 % für lohnabhängige Abgaben) und Abfuhr an das Dienstleistungszentrum der Wiener Gebietskrankenkasse zu entgehen. Diese Neuregelung tritt nunmehr mit 01.07.2011 in Kraft. Ebenso wie im ASVG entfällt die Haftung, wenn der beauftragte Subunternehmer in der Liste unbedenklicher Unternehmen (so genannte HFU-Liste) aufscheint.
  • Familienbeihilfe – nur bis zum 24. Lebensjahr
    Mit dem BBG 2011 wurde die allgemeine Altersgrenze für die Familienbeihilfe ab 01.07.2011 auf das vollendete 24.Lebensjahr herabgesetzt. Diese verschiebt sich auf das 25. Lebensjahr bei Studien mit langer gesetzlicher Studiendauer, Praktika und Präsenzdienst. Die dreimonatige Weiterzahlung nach Abschluss der Schulausbildung gilt nur bei unmittelbar anschließendem Beginn der Berufsausbildung (zB Studium nach Matura).

 

Termin 30.09.2011

  • Vorsteuererstattung für österreichische Unternehmen bis 30.09.2011
    Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2010 in den EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben bis 30.09.2011 Zeit, ihre Anträge elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Bedingt durch das elektronische Verfahren entfällt generell die Vorlage der Originalbelege (auch keine Kopien), außer der Erstattungsmitgliedstaat fordert diese gesondert an. Unterjährig gestellte Anträge müssen rückerstattbare Vorsteuern von zumindest 400 € umfassen. Bezieht sich ein Antrag auf ein ganzes Kalenderjahr bzw auf den letzten Zeitraum eines Kalenderjahres, so müssen die Erstattungsbeträge zumindest 50 €betragen.
  • Frist zur Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch
    Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2010 endet die Offenlegungspflicht daher am 30.09.2011. Kleinst-Kapitalgesellschaften, bei denen die Umsatzerlöse in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag
    70.000 € nicht überschritten haben, können die Einreichung des Jahresabschlusses sowie die Bekanntgabe der Umsatzerlöse weiterhin in Papierform vornehmen.

    Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe von mindestens 700 €, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals verhängt werden kann. Im Falle der mehrmaligen Verhängung können die Zwangsstrafen bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften bis zum Dreifachen, bei großen Gesellschaften sogar bis zum Sechsfachen angehoben werden.

    Die Eingabegebühr beträgt bei elektronischer Einreichung für GmbHs 29 € und für AGs 131 €, die Eintragungsgebühr 18 €. Insgesamt betragen damit die Gebühren für einen elektronisch übermittelten Jahresabschluss bei einer GmbH 47 € und bei einer AG 149 €.