Termine: Übersicht für das erste Halbjahr 2012

  • 29.02.2012: 
    Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2011 (Formular L 16), der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 109a) und der neuen Meldung für Auslandszahlungen nach § 109b EStG (Formular E 109b) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at) bzw für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria).
  • 31.03.2012:
    Einreichung der Jahreserklärungen 2011 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).
  • 01.04.2012:
    Die neue Wertpapiergewinnsteuer (Besteuerung von Einkünften aus realisierten Wertzuwächsen und aus Derivaten mit 25 % KESt, im Regelfall durch Steuerabzug durch die Bank) tritt in Kraft.
  • 30.04.2012: 
    Frist für die Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt in Papierform.
  • 30.06.2012: 
    Frist für die elektronische Einreichung der Steuererklärungen 2011 beim Finanzamt via FinanzOnline (wobei für alle von einem Wirtschaftstreuhänder vertretenen Steuerpflichtigen bekanntlich Sonderregelungen bestehen).