Wer muss bis wann eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Alle Jahre wieder stellen sich viele Selbständige und Arbeitnehmer die Frage, wer muss bis wann welche Einkommensteuererklärung abgeben? Im Folgenden ein Überblick dazu. Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt eine generelle Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2008 (maximal bis 31. März bzw 30. April 2010), wobei die Anspruchsverzinsung ab dem 30.09.2009 zu beachten ist.

 

  • Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung

Grund zur Angabe der Steuererklärung


Formular

abzugeben bis
Papierform    eletronisch
Steuerpflichtiges Einkommen mehr als € 10.000    E1 30.04.2009    30.06.2009
Steuerpflichtiges Einkommen weniger als € 10.000,
besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung
   E1 30.04.2009    30.06.2009
In Einkünften sind ausländische Kapitalerträge (Sondersteuersatz 25 %) enthalten    E1 30.04.2009    30.06.2009

 

  • Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als € 10.900 – Arbeitnehmerveranlagung

Grund zur Angabe der Steuererklärung


Formular

abzugeben bis
Papierform   elektronisch
(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte
mehr als € 730
  E 1 30.04.2009   30.06.2009
Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt
versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von 2 oder
mehreren Arbeitgebern
   L1 30.09.2009   30.09.2009
Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
wurde zu Unrecht berücksichtigt
   L1 30.09.2009   30.09.2009
Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck,
Entschädigung für Truppenübungen, beantragte
Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen
   L1 Aufforderung durch Finanzamt
Freibetragsbescheid wurde berücksichtigt, tatsächliche
Ausgaben sind aber geringer
   L1 Aufforderung durch Finanzamt
Freiwillige Steuererklärung    L1 bis Ende 2013

TIPP: 
In einigen Fällen macht es Sinn, wenn Sie freiwillig eine Steuerveranlagung beantragen (was bis fünf Jahre rückwirkend möglich ist), weil Sie bisher zuviel Steuer bezahlt haben:

  • Sie haben unregelmäßige Gehaltsbezüge bzw in einigen Monaten überhaupt kein Gehalt bezogen, sodass auf das Jahr gerechnet zuviel Lohnsteuer abgezogen wurde.
  • Es wurden steuerlich absetzbare Ausgaben nicht berücksichtigt, weil sie zB erstmalig angefallen sind (zB außergewöhnliche Belastung wegen Krankheitskosten, Werbungskosten für Fortbildung).
  • Aus anderen Einkünften (zB Vermietung einer Wohnung) ist im betreffenden Jahr ein Verlust entstanden, der mit den lohnsteuerpflichtigen Einkünften ausgeglichen werden kann.
  • Sie haben im betreffenden Jahr so wenig verdient, dass Sie den Anspruch auf negative Einkommensteuer geltend machen sollten.