Alle Jahre wieder stellen sich viele Selbständige und Arbeitnehmer die Frage, wer muss bis wann welche Einkommensteuererklärung abgeben? Im Folgenden ein Überblick dazu. Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt eine generelle Fristverlängerung für die Steuererklärungen 2008 (maximal bis 31. März bzw 30. April 2010), wobei die Anspruchsverzinsung ab dem 30.09.2009 zu beachten ist. […]
Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern, die sie im Rahmen ihrer betrieblichen Tätigkeit im Jahr 2008 bezahlt haben, in vielen Ländern bis spätestens 30.06.2009 zurückholen. Die Frist ist meist nicht verlängerbar! Rückerstattungsanträge für Deutschland sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Finanzen – Außenstelle Schwedt, Passower Chaussee 3b, 16303 Schwedt/Oder (Tel 0049 1888 406 0,[…..]