Unternehmer, die ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, insbesondere GmbH, betreiben, sollten aus mehreren Gründen ihre bisherige Rechtsformentscheidung neu überdenken. Einerseits ist durch den ab 2010 geltenden 13%igen Gewinnfreibetrageine annähernde Gleichstellung der Ertragsbesteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit (ausschüttenden) Kapitalgesellschaften erfolgt. Damit hat aber die Verlagerung von Einkünften in Kapitalgesellschaften in vielen Fällen keinen Sinn mehr. Andererseits beobachtet die Finanzbehörde schon […]
BMF – 010200/0011-VI/6/2009, 16.11.2009 Stiftungseingangssteuer: Dieser unterliegt die unentgeltliche Zuwendung an eine privatrechtliche Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse, wenn entweder die Stiftung oder der Stifter Inländer sind. Eine inländische Zweitwohnung im Sinne der Verordnung BGBl. II 528/2003 begründet keine Steuerpflicht. Gleiches gilt beim Erlöschen von Leibrenten (Rz 308-333). 2,5% beträgt der Steuersatz sowohl für inländische als auch ausländische Privatstiftungen, wenn[…..]