NEUERUNGEN BEI DER FINANZAMTZUSTÄNDIGKEIT DURCH DAS AVOG 2010

  Mit dem ab 1.7.2010 geltenden Abgabenverwaltungs-organisationsgesetz 2010 (AVOG 2010) wurden einerseits die teilweise in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelten Bestimmungen über die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Finanz- und Zollämter im neuen AVOG 2010 zusammengefasst und andererseits auch einige inhaltliche Änderungen vorgenommen. Dadurch soll den Steuerpflichtigen künftig eine einfachere Feststellung der für sie zuständigen Abgabenbehörden ermöglicht und ein hohes […]

RECHTSFORMWAHL: FLUCHT AUS DER KAPITALGESELLSCHAFT?

Unternehmer, die ihr Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft, insbesondere GmbH, betreiben, sollten aus mehreren Gründen ihre bisherige Rechtsformentscheidung neu  überdenken. Einerseits ist durch den ab 2010 geltenden 13%igen Gewinnfreibetrageine annähernde Gleichstellung der Ertragsbesteuerung von Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit (ausschüttenden) Kapitalgesellschaften erfolgt. Damit hat aber die Verlagerung von Einkünften in Kapitalgesellschaften in vielen Fällen keinen Sinn mehr. Andererseits beobachtet die Finanzbehörde schon[…..]

Stiftungsrichtlinien 2009

BMF – 010200/0011-VI/6/2009, 16.11.2009   Stiftungseingangssteuer: Dieser unterliegt die unentgeltliche Zuwendung an eine privatrechtliche Stiftung oder vergleichbare Vermögensmasse, wenn entweder die Stiftung oder der Stifter Inländer sind. Eine inländische Zweitwohnung im Sinne der Verordnung BGBl. II 528/2003 begründet keine Steuerpflicht. Gleiches gilt beim Erlöschen von Leibrenten (Rz 308-333). 2,5% beträgt der Steuersatz sowohl für inländische als auch ausländische Privatstiftungen, wenn[…..]

RÄG 2010 – DIE NEUEN GRENZEN FÜR EINNAHMEN-AUSGABEN-RECHNER

Mit dem Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz (RÄG) 2010 wurde die Umsatzgrenze für die unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht (Buchführungs- und Bilanzierungspflicht) ab 01.01.2010 von bisher € 400.000 auf € 700.000 angehoben. Gleichzeitig wurde auch der erhöhte Schwellenwert, dessen Überschreiten zur Rechnungslegungspflicht bereits im Folgejahr führt, von € 600.000 auf € 1.000.000 angehoben (daher sofortige Rechnungslegungspflicht im Folgejahr, wenn in einem Jahr ein Umsatz von über €[…..]