HIGHLIGHTS AUS DEM ESTR-WARTUNGSERLASS 2009

Der im Dezember 2009 veröffentlichte Wartungserlass 2009 zu den Einkommensteuerrichtlinien (EStR) enthält eine Reihe interessanter Aussagen, insbesondere auch die Rechtsansichten des BMF zu den Neuerungen durch das Steuerreformgesetz 2009 und das Konjunkturbelebungsgesetz 2009. Einige wesentliche Aussagen sollen im Folgenden dargestellt werden.   1. Wann wird die „Zwischenschaltung“ von Kapitalgesellschaften anerkannt? Im Zuge der vorletzten Einkommensteuerrichtlinien-Wartung 2008 […]

TERMINE: ÜBERSICHT ÜBER DAS NÄCHSTE HALBJAHR

28.02.2010: Frist für die elektronische Übermittlung der Jahreslohnzettel 2009 (Formular L 16) und der Mitteilungen nach § 109a EStG (Formular E 18) über ELDA (elektronischer Datenaustausch mit den Sozialversicherungsträgern; www.elda.at) bzw. für Großarbeitgeber über ÖSTAT (Statistik Austria). Schwerarbeit 2009: Meldung vom Arbeitgeber Erstmals Zusammenfassende Meldung für Jänner 2010 31.03.2010: Einreichung der Jahreserklärungen 2009 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer). Valorisierung der Richtwerte für Richtwertwohnungen EMCS im EU-Raum, ab[…..]

WICHTIGE STEUERLICHE NEUERUNGEN AB 01.01.2010

1. 13%iger Gewinnfreibetrag für alle betrieblichen Einkunftsarten Mit 01.01.2010 ist der letzte Teil der Steuerreform 2009 in Kraft getreten. Als Äquivalent für die begünstigte Besteuerung des 13./14. Bezuges bei Lohnsteuerpflichtigen wurde für einkommensteuerpflichtige Unternehmer mit Wirksamkeit ab 2010 der bisherige „Freibetrag für investierte Gewinne“ von 10 % auf 13 % erhöht und in „Gewinnfreibetrag“ umbenannt (§ 10 EStG). Der neue Gewinnfreibetrag[…..]

HIGHLIGHTS AUS DEM LSTR-WARTUNGSERLASS 2009

Das BMF hat mit dem Wartungserlass 2009 vor allem die Änderungen durch das Steuerreformgesetz 2009 und aktuelle Erlässe in die Lohnsteuerrichtlichen (LStR) eingearbeitet. Einige wesentliche Änderungen sollen im folgenden dargestellt werden. 1. Die neuen Steuerbegünstigungen für Kinder Der Arbeitgeber kann ab 2009 einem Arbeitnehmer, dem mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Kinderabsetzbetrag zusteht, steuerfrei einen Zuschuss für[…..]