SECHSTEL-BEGÜNSTIGUNG FÜR AUSZAHLUNG VON PRÄMIEN IN 14 TEILBETRÄGEN BLEIBT BESTEHEN!

Im Newsletter vom Dezember 2010 haben wir darüber berichtet, dass die Finanzverwaltung beabsichtigt, ihre Rechtsauffassung zur steuerlichen Behandlung von im Folgejahr ausbezahlten Prämien und Tantiemen zu ändern: Danach sollten etwa bei im Folgejahr in 14 monatlichen Teilbeträgen ausbezahlten Sonderzahlungen (Tantiemen, Prämien, Jahresprovisionen) die mit den monatlichen Bezügen ausbezahlten 12 Beträge nicht mehr als laufende Bezüge […]

VERPFLICHTUNG ZUR ELEKTRONISCHEN EINREICHUNG VON STEUERERKLÄRUNGEN BEREITS AB EINEM VORJAHRESUMSATZ VON 30.000 €

  Bereits seit Jahren müssen die meisten Steuererklärungen (insbesondere Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuererklärungen sowie Umsatzsteuervoranmeldungen) elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, wenn dies dem Steuerpflichtigen zumutbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige über einen Internetanschluss verfügt und wenn er wegen Überschreitens der Umsatzgrenze (Vorjahresumsatz) für das Folgejahr zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist. Da – wie bereits berichtet wurde – seit[…..]