ÖFFNUNG DES ARBEITSMARKTS FÜR DIE NEUEN EU-LÄNDER AB 01.05.2011

Mit der mit 01.05.2011 in Kraft tretenden Öffnung des inländischen Arbeitsmarkts für Arbeitnehmer und Unternehmer aus den mit 01.05.2004 der EU neu beigetretenen Mitgliedstaaten (Ungarn, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen) befürchtet der Gesetzgeber eine Zunahme des sozialpolitisch unerwünschten Lohn- und Sozialdumpings. Nach Ansicht des Gesetzgebers führt Lohn- und Sozialdumping nicht nur dazu, den ArbeitnehmerInnen […]

EUGH: NOVA UNTERLIEGT NICHT DER UST

Der EuGH hat mit Urteil vom 22.12. 2010 festgestellt, dass die Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer gegen die EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie verstößt, da die NoVA nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Lieferung, sondern mit der Erstzulassung des Fahrzeuges im Inland steht. In einer dazu veröffentlichten BMF-Information wird Folgendes klargestellt: – Nach dem 22.12.2010 ist die NoVA nicht[…..]

WICHTIGE ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHE ÄNDERUNGEN AB 01.01.2011

Mit 01.01.2011 treten nicht nur zahlreiche steuerliche Änderungen, über die bereits im letzten Newsletter berichtet wurde, sondern auch viele Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht in Kraft. Die für Unternehmer wichtigsten Neuerungen sind Folgende: In der Praxis hat der besondere Kündigungsschutz für Behinderte dazu geführt, dass Behinderte erst gar nicht eingestellt wurden. Auf diese unbefriedigende Situation hat[…..]

VERWENDUNG VON KFZ MIT AUSLÄNDISCHEM KENNZEICHEN IN ÖSTERREICH

Erst jüngst wurden im Rahmen einer Schwerpunktaktion der Finanzverwaltung in Österreich verwendete Kfz mit ausländischem Kennzeichen dahingehend kontrolliert, ob sie aus kraftfahrrechtlicher Sicht im Inland zugelassen werden müssten und daher ua auch die Pflicht zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) besteht.   Grundsätzlich unterliegt der NoVA die Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb von Fahrzeugen, die bisher nicht zum Verkehr im Inland zugelassen waren. Der NoVA unterliegt[…..]