ÜBERGANG DER STEUERSCHULD: REINIGUNG VON BAUWERKEN AB 01.01.2011

Reinigungsleistungen werden – wie bereits bereichtet – seit 01.01.2011 in das Reverse Charge-System für Bauleistungen (Übergang der Umsatzsteuerschuld des Subunternehmers auf den auftraggebenden Bauunternehmer) einbezogen. Voraussetzung dafür ist, dass der Auftraggeber (= Leistungsempfänger = Kunde) selbst Bauunternehmer ist (also seinerseits mit der Erbringung von Bau- bzw. Reinigungsleistungen beauftragt ist oder üblicherweise selbst Bau- bzw. Reinigungsleistungen erbringt).   Zu den von der Neuregelung betroffenen Reinigungsleistungen zählt nach […]

SPLITTER

Kilometergeld auch für Fahrrad und Fußgänger Laut Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2011 sollte das Kilometergeld für mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegte Wegstrecken ersatzlos gestrichen werden. In der endgültigen Beschlussfassung wurde aber von diesem ökologisch bedenklichem Vorhaben wieder Abstand genommen und ein einheitliches Kilometergeld von 0,38 €/ km für zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegte[…..]

PAUSCHALIERUNGS-VO 2011 FÜR LAND- UND FORSTWIRTE

Von der Öffentlichkeit kaum bemerkt wurde im Windschatten des BBG 2011 für die nächsten fünf Jahre (2011–2016) eine neue Pauschalierungsverordnung für nicht buchführungspflichtige Land- und Forstwirte kundgemacht. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe ohne besondere Rechtsform besteht (unverändert) Buchführungspflicht bei einem Einheitswert von über 150.000 € oder einem Umsatz von über 400.000 €. Eine Angleichung an die geltenden Buchführungsgrenzen für[…..]

ERLASS DER NEUREGELUNG DER AUSLANDSMONTAGE

Als Reaktion auf die Aufhebung der Lohnsteuerbefreiung für bestimmte begünstigte Auslandstätigkeiten (zB Bauausführungen, Montagen etc) mit Ablauf des Jahres 2010 durch den VfGH wurde mit dem BBG 2011 eine auf 2 Jahre befristete Übergangsregelung eingeführt, wonach die Bezüge für begünstigte Auslandstätigkeiten im Kalenderjahr 2011 noch mit 66 % und im Kalenderjahr 2012 noch mit 33 % steuerfrei bleiben. Überdies wurde die Befreiungsbestimmung[…..]