Steuerliche Neuerungen ab 01.01.2012

Erweiterung der steuerlichen Spendenbegünstigung Nach der schon seit 2009 geltenden Rechtslage können Spenden an bestimmte im Gesetz genannte begünstigte Institutionen (insbesondere an Forschungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung dienende Lehreinrichtungen, an Universitäten, diverse Fonds, Museen, Bundesdenkmalamt etc; weiters Spenden für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit sowie für Zwecke der internationalen Katastrophenhilfe) bis maximal 10 % des Gewinnes bzw des Einkommens des unmittelbar vorangegangenen (Wirtschafts-)Jahres steuerlich […]