Steuertipps für alle Steuerpflichtigen

1. Sonderausgaben bis maximal 2.920 € (Topf-Sonderausgaben) noch bis Ende 2013 bezahlen Die üblichen (Topf-)Sonderausgaben dürfen als bekannt vorausgesetzt werden: Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen; Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung. Achtung: junge Aktien und Genussscheine bzw Wohnbauaktien und Wohnbauwandelschuldverschreibungen (deren Erträge bis zu 4% des Nominales aber weiterhin KESt-frei sind) gehören seit 2011 nicht mehr zu den steuerlich absetzbaren (Topf-)Sonderausgaben. Für […]

Was Sie über die aktuelle Pendlerregelung wissen sollten

Rückwirkend mit 1.1.2013 wurde die steuerliche Förderung von Pendlern erweitert. Nach der ausführlichen Darstellung in unserer KlientenInfo Ausgabe 2/2013 nochmal ein Überblick der wichtigsten Eckpunkte: ·       Pendlerpauschale auch für Teilzeitkräfte Die Neuregelung sieht nun einen Anspruch auf ein Pendlerpauschale auch für Teilzeit­beschäftigte vor, die nur an einem oder an zwei Tagen pro Woche zu ihrer Arbeitsstätte fahren. Diese erhalten ein bzw[…..]

Steuertipps für Arbeitgeber & Mitarbeiter

Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6 % bis 35,75 % Lohnsteuer Wenn neben den regelmäßigen Monatsbezügen noch andere Bezüge (wie zB Überstundenvergütungen, Nachtarbeitszuschläge, Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen etc) zur Auszahlung oder etwa Sachbezüge nur zwölf Mal jährlich zur Verrechnung gelangen, dann wird das begünstigt besteuerte Jahressechstel durch Urlaubs- und Weihnachtsgeld in der Regel nicht optimal ausgenutzt. In diesem[…..]

Gelten die Ausnahmen vom Abflussprinzip auch für Arbeitsmaterialien von Künstlern?

Einnahmen-Ausgaben-Rechner können bekanntlich die Anschaffungs- und Herstellungskosten von als Umlaufvermögen angeschafften Gebäuden und Wirtschaftsgütern, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen, seit 1.4.2012 nicht mehr bei Bezahlung als Betriebsausgaben absetzen, sondern erst, wenn diese verkauft werden und daher dem Aufwand ein entsprechender Veräußerungserlös gegenüber steht. Zu den betroffenen Wirtschaftsgütern zählen unter anderem Grundstücke, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, bestimmte Gegenstände des Umlaufvermögens, wenn die Anschaffungskosten für das[…..]