Steuertipps für Arbeitnehmer

1.       Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2010 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2013 Wer im Jahr 2010 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2013 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung). Der […]

Umstellung auf SEPA – die neue Zahlungsart ab 01.02.2014

Im Februar 2014 ist es endgültig soweit. Sind Sie SEPA-fit? SEPA steht für Single Euro Payment Area. Ab dann werden nämlich Lastschrifteinzüge und Zahlungen nur mehr über den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr abgewickelt. Durch rechtzeitige Vorbereitung der Umstellung auf das neue Zahlungsverkehrssystem können Sie bereits jetzt testen, ob Sie alle Lieferanten, Kunden, Kontaktdaten von Geschäftspartnern, Mitarbeiterkonten und last but not[…..]

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2013

Am 12.06.2013 wurde das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2013 im Nationalrat beschlossen. Die Änderungen sind zum Großteil mit 01.07.2013 in Kraft getreten. Wie bereits in unserem März-Newsletterausführlich berichtet, stellt die Senkung des Mindeststammkapitals bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung von bisher € 35.000 auf € 10.000 das Herzstück der Reform dar. Ordentliche Kapitalherabsetzung Bestehende GmbHs können durch eine ordentliche Kapitalherabsetzung ihr Stammkapital ebenfalls[…..]

Splitter

VwGH: Firmen-PKW und Werbungskosten iZm mit einer anderen Einkunftsquelle Die Frage, ob ein Steuerpflichtiger, der von seinem Dienstgeber einen Firmen-PKW auch zur Privatnutzung erhält und dafür einen Sachbezug versteuert, auch Werbungskosten geltend machen kann, wenn er mit dem überlassenen PKW betriebliche Fahrten im Zusammenhang mit einer anderen Einkunftsquelle unternimmt, bejaht der VwGH. Er bestätigt, dass[…..]