Highlights aus den Körperschaftsteuerrichtlinien 2013

Am 13.03.2013 hat das BMF die neuen Körperschaftsteuerrichtlinien 2013 (KStR 2013) erlassen. Sie ersetzen die Körperschaftsteuerrichtlinien 2001, welche aber für Veranlagungszeiträume bis 2012 dann anzuwenden sind, wenn sie im Einzelfall günstigere Regelungen vorgesehen haben. Das BMF hat sich zu neuen Körperschaftsteuerrichtlinien aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit entschlossen. Im Rahmen dieser grundlegenden Überarbeitung wurde der […]

Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.06.2013 bzw 30.09.2013

Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer bis 30.06.2013 Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.06.2013 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2012 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadt eingebracht werden (Formular U5 und Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen im Drittland (zB Kroatien,[…..]

Steuerliche Erleichterungen iZm der Hochwasserkatastrophe

Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über steuerliche Maßnahmen und Vergünstigungen bringen, die anlässlich der aktuellen Hochwasserkatastrophe von Relevanz sein können.   Außergewöhnliche Belastung   Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden (wie zB Hochwasser-, Sturm-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) können im Privatbereich ohne Kürzung um einen Selbstbehalt steuerlich als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Je nach Höhe des Einkommens werden[…..]

Termine

30.06.2013: Die Frist für den Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2012 im Drittland bzw für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.06.2013 (siehe Detail).   30.09.2013: Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2012 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.09.2013 (siehe Detail). Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch Zur Erinnerung: Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Für Kapitalgesellschaften[…..]