Auswirkungen des AbgÄG 2014 im Detail

1. Managergehälter bis 500.000 € abzugsfähig Bekanntlich wurde durch das Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2014 die steuerliche Abzugsfähigkeit von Managergehältern über 500.000 € gestrichen. Vom Anwendungsbereich dieser Bestimmung sollen echte Dienstnehmer und vergleichbar organisatorisch eingegliederte Personen (inkl. überlassene Personen) umfasst sein, und zwar unabhängig davon, ob sie aktiv tätig sind oder in der Vergangenheit Arbeits- oder Werkvertragsleistungen […]

Erfreuliches

Unter dem Motto „ man freut sich auch über Kleinigkeiten“ möchten wir nicht versäumen, auf folgende Änderungen hinzuweisen: 1. Geringfügige Senkung der Lohnnebenkosten Der ausschließlich vom Arbeitgeber getragene Unfallversicherungsbeitragwird ab 01.07.2014 um 0,1% auf 1,3% gesenkt. Der Insolvenz-Entgelt-Fonds, der bei Zahlungsunfähigkeit des Dienstgebers für die offenen Ansprüche der Dienstnehmer einspringt, wird durch den  IE-Zuschlag vom Arbeitgeber finanziert. Dieser wird um 0,1% auf 0,45% gesenkt, allerdings[…..]