Splitter

Strafprozessnovelle Ab dem 01.01.2015 gelten einige bedeutsame Änderungen in der Strafprozessordnung. Die für die Praxis wichtigsten Änderungen sind: – Bei einem Finanzstrafverfahren mit einem strafbestimmenden Wertbetrag über € 1.000.000 besteht das Schöffengericht künftig wieder aus zwei Richtern und zwei Schöffen. – Die Strafprozessordnung unterscheidet künftig wieder zwischen einem Verdächtigen und einem Beschuldigten. Diese Unterscheidung wurde im Zuge der letzten großen Strafprozessordnungsnovelle abgeschafft. – Die Höchstdauer […]

GmbH light – Darstellung des Stammkapitals

Der im Vorjahr groß propagierten „GmbH light“ war nur ein kurzes Leben beschieden. Dabei wäre es so einfach gewesen: Man gründet eine GmbH mit einem Mindeststammkapital von € 10.000, zahlt € 5.000 ein und damit ist die Angelegenheit erledigt. Als positiver Nebeneffekt wäre die Mindestkörperschaftsteuer auf € 500 gesunken. Die damit verbundenen Steuerausfälle dürften der Haupt­grund gewesen[…..]

Termine

30.09.2014:  In steuerlicher Hinsicht kann es manchmal schon am 01.10. und nicht erst am 31.12. zu spät sein – Spendenbegünstigte Einrichtungen haben binnen 9 Monaten nach dem Abschlussstichtag jährlich dem Finanzamt 1/23 die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen, worin nach Durchführung einer Prüfung des Rechnungs- oder Jahresabschlusses das Vorliegen der Voraussetzungen für den Verbleib in der Liste der[…..]

Selbstanzeigen werden ab 01.10.2014 teurer

Der Gesetzgeber zieht die Schraube bei der finanzstrafrechtlichen Selbstanzeige fester. Durch die Finanzstrafgesetz-Novelle 2014 treten ab dem 01.10.2014 beachtliche Verschärfungen ein. Wer also gerade eine Selbstanzeige vorbereitet, sollte vor Tatentdeckung noch rasch handeln! Für ab dem 01.10.2014 anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung nach deren Anmeldung oder sonstigen Bekanntgabe erstatteten Selbstanzeige ist die völlige strafbefreiende Wirkung abgeschafft. Wurde das Finanzvergehen[…..]