Mit 13. Jänner 2015 wurde das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit werden einerseits rechnungslegungsspezifische Vorgaben der EU umgesetzt. Anderseits sollte damit eine weitgehende Angleichung der unternehmens- und steuerrechtlichen Bestimmungen erreicht werden. Das Gesetz betrifft Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften sowie kapitalistische Personengesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG). Die neuen Regelungen sind […]
– echte und freie Dienstverhältnisse (ASVG) – Gewerbetreibende / sonstige Selbstständige (GSVG / FSVG)
Erhöhung der Immobilienertragsteuer Die Immobilienertragsteuer, die bei Verkauf von Grundstücken anfällt, soll von 25 % auf 30 % erhöht werden. Die in den Reformpapieren erwähnte Verbreiterung der Bemessungsgrundlage soll sich auf Abschaffung des Inflationsabschlages beziehen, der derzeit bei Ver¬kauf von Neuvermögen, ab dem 11. Besitzjahr mit 2 % pa (maximal 50 %) angesetzt werden kann. Sonstige Massnahmen –[…..]