Die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt) wird bei unentgeltlichen Übertragungen künftig vom sogenannten Grundstückswert erfolgen. Der Grundstückswert ist entweder aus einem geeigneten Immobilienpreisspiegel abzuleiten oder auf Basis des dreifachen Bodenwerts nach BewG zuzüglich Wert des Gebäudes zu berechnen. Wird durch ein Gutachten ein niedrigerer gemeiner Wert nachgewiesen, kann dieser angesetzt werden. Die Details für die Berechnung dieses Grundstückswerts sollen noch in einer Verordnung […]
Einen wesentlichen Beitrag zur Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015/2016 stellen die vorgesehenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug dar. 4.1. Registrierkassen Zur Bekämpfung von Umsatzverkürzungen soll eine generelle Einzelaufzeichnungs- und Einzelerfassungspflicht von Barumsätzen mittels Registrierkassen eingeführt werden. Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 € pro Jahr sowie Barumsätzen von mehr als 7.500 € müssendie Einzelaufzeichnung der Barumsätze (zB Barzahlung, aber auch Zahlung mit Bankomat, Kreditkarte sowie anderer[…..]
Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterlagen, sollen zukünftig mit 13 % besteuert werden. Darunter fallen zB die Lieferung und Einfuhr von lebenden Tieren, Pflanzen, Futtermitteln, Holz, Kunstgegenständen wie zB Gemälde, mehr als 100 Jahre alte Antiquitäten, die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen (Ausnahme: Studenten-, Lehrlings- und Schülerheime),[…..]
„Eine schwere Geburt – Nationalrat finalisiert Steuerreform“ – unter diesem Titel hat die Parlamentskorrespondenz über die Beschlussfassung des Gesetzespaketes zur Steuerreform 2015/16 am 7.7.2015 im Parlament berichtet. So wurde bis zur Abstimmung im Plenum über eine Erweiterung der Meldepflichten von Banken verhandelt, die es ermöglichen, Kapitalzuflüsse im Vorfeld des Inkrafttretens der Steuerabkommen mit der Schweiz[…..]