Erhöhung der Immobilienertragsteuer Die Immobilienertragsteuer, die bei Verkauf von Grundstücken anfällt, soll von 25 % auf 30 % erhöht werden. Die in den Reformpapieren erwähnte Verbreiterung der Bemessungsgrundlage soll sich auf Abschaffung des Inflationsabschlages beziehen, der derzeit bei Ver¬kauf von Neuvermögen, ab dem 11. Besitzjahr mit 2 % pa (maximal 50 %) angesetzt werden kann. Sonstige Massnahmen – […]
Am 18.11.2014 wurde die Regierungsvorlage des RÄG 2014 dem Parlament zugeleitet. Das RÄG 2014 soll überwiegend mit 20. Juli 2015 in Kraft treten und ist erstmalig für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.Dezember 2015 beginnen. Auslöser für die Gesetzesänderung ist die EU-Bilanz-Richtlinie, die bis 20. Juli 2015 in lokales Recht umzusetzen ist. Die Richtlinie hat[…..]
Grundsätzlich ist ein Unternehmer berechtigt, für die von ihm ausgeführten Lieferungen und sonstigen Leistungen Rechnungen mit den unten angeführten Angaben auszustellen. Führt der Unternehmer die Umsätze an einen anderen Unternehmer oder an eine juristische Person, soweit sie nicht Unternehmer ist (zB eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder ein nicht unternehmerisch tätiger Verein), aus, ist er sogar gesetzlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen. Führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung[…..]