4.1. Wohnrechtsnovelle 2015 Mit 1.1.2015 ist die Wohnrechtsnovelle 2015 in Kraft getreten. Sie umfasst nur minimale Änderungen im Mietrechts- (MRG), Wohnungsgemeinnützigkeits- (WGG) und Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Diese sind im Einzelnen: Mietrechts- und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz: Im Vollanwendungsbereich des MRG sowie im Anwendungsbereich des WGG wurden die Erhaltungspflichten des Vermieters bzw der Bauvereinigung auf die Erhaltung von mitvermieteten Heizthermen, mitvermieteten Warmwasserboilern und sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräten ausgedehnt. […]
Mit 1.1.2015 ist eine umfassende Neuregelung des Rechts der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)in Kraft getreten. Besonders eilig hatte es der Gesetzgeber ja nicht mit einer Neuregelung, wenn man bedenkt, dass die diesbezüglichen Regelungen im ABGB noch großteils aus der Urfassung des Jahres 1811 stammten, schwer lesbar und durch die Judikatur zum Teil überholt waren. Die wesentlichen Neuerungen[…..]
Erhöhung der Kapitalertragsteuer Die Kapitalertragsteuer soll von 25 % auf 27,5 % angehoben werden. Auch wenn in den zur Steuerreform veröffentlichten Papieren immer nur davon gesprochen wird, dass von dieser Erhöhung Dividenden erfasst sind, ist zu erwarten, dass die Erhöhung auch für Kapitalgewinne, Zuwendungen von Stiftungen uä gelten wird. Lediglich für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten soll[…..]
Gegenfinanzierung Vermögensbezogene Steuern Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer soll künftig auch bei Übertragungen im Familienverband (insbesondere bei Schenkung und Erbschaft) ebenfalls vom Verkehrswert berechnet werden (bisher dreifacher Einheitswert), wobei folgender Stufentarif zur Anwendung kommen sollen: Verkehrswert € Steuersatz 0 bis 250.000 0,5 % 250.001 bis 400.000 2,0 % über 400.00 3,5 % Beispiel: Bei Schenkung eines Grundstückes[…..]