Frist zur Einreichung der Steuererklärungen 2015

Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2015(Pflichtveranlagung) ist heuer Montag, der 02.05.2016 (für Online-Erklärungen der 30.06.2016). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2015 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.03.2017 bzw 30.04.2017, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 01.10.2016 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben […]

Splitter

1.1 Berechnungsprogramm zur Grundstückwertverordnung (GrWV) online Zur leichteren Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer hat das BMF auf seiner Homepage ein Berechnungsprogramm zur Berechnung des Grundstückswertes  nach dem Pauschalwertmodell der Grundstückswertverordnung online geschaltet. Das Berechnungsprogramm ist unter https://service.bmf.gv.at/service/allg/gwb/ aufrufbar. Die Abfrage des für die Berechnung notwendigen Bodenwertes kann über FinanzOnline unter „Sonstige Anträge“ erfolgen. Als Betrefftext ist „Bescheidkopie des Einheitswertes/Bodenwertanfrage“[…..]

Termin 30.06.2016

Vorsteuervergütung für Drittlands-Unternehmer und österreichischer Unternehmer im Drittland Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.06.2016 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2015 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadteingebracht werden (Formular U5 und bei erstmaliger Antragstellung Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht[…..]