1.1 Abzug von bestimmten Sonderausgaben nur mehr auf Basis elektronischer Daten Ab 01.01.2017 dürfen Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung und einen Nachkauf von Versicherungszeiten, Kirchenbeiträge sowie Spenden an begünstigte Organisationen nur mehr dann im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung abgesetzt werden, wenn die jeweiligen Organisationen den Empfang des Geldbetrags mittels elektronischer Datenübermittlung den zuständigen Abgabenbehörden bestätigt haben. […]
Nützliche Werte ab 2017 – pdf
In der Lohnverrechnung gilt es, auch 2017 zahlreiche Änderungen vor allem durch das EU-Abgabenänderungsgesetz, das Abgabenänderungsgesetz 2016 und den Lohnsteuerwartungserlass 2016 zu berücksichtigen. Im Folgenden eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen 2017: 2.1 Neue Befreiung für Aushilfskräfte befristet für 2017-2019 Ab 01.01.2017 können Einkünfte für Aushilfskräfte steuerfrei ausbezahlt werden, für den Dienstgeber entfallen auch die[…..]