Die wesentlichen Änderungen im Kartellgesetz

Kernpunkt der Änderungen im Kartellgesetz stellt die Umsetzung der EU-Schadenersatzrichtlinie dar. Diese Umsetzung hätte zwar bereits bis 27.12.2016 erfolgen müssen. Da dies aber nicht rechtzeitig erfolgt ist, wurden die einschlägigen schadenersatzrechtlichen Bestimmungen im Kartellgesetz nunmehr rückwirkend mit 27.12.2016 in Kraft gesetzt. Die für die Praxis wesentlichen Änderungen des Kartellgesetzes sind: Einfügung eines neuen Abschnitts über den Ersatz des […]

Splitter

5.1 Die Umsetzung des Business-Register-Information-System-Richtlinie der EU Die Umsetzung dieser Richtlinie der EU soll einerseits den grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen über das Europäische Justizportal erleichtern und andererseits in bestimmten Fällen – wie zB bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung – eine automatisierte Kommunikation zwischen den nationalen Registerbehörden der Mitgliedstaaten  über eine zentrale „Europäische Plattform“ ermöglichen. Die Änderungen des Firmenbuchgesetzes[…..]

Höchstgerichtliche Entscheidungen

VwGH zur begünstigten Besteuerung der Teilabfindung von satzungsmäßigen Pensionsansprüchen   Gem. § 67 Abs. 4 EStG ist die Bestimmung über die Besteuerung der Abfertigung der Witwer- oder Witwenpensionen mit 6 % auch auf die Abfindung von Pensionen des unmittelbar Anspruchsberechtigten auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften oder auf Grund von Satzungen der Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen[…..]

Termin 30.09.2017

Vorsteuererstattung in EU-Mitgliedsstaaten bis 30.09.2017   Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2016 in EU-Mitgliedstaaten geltend machen wollen, haben bis 30.09.2017 Zeit, ihre Anträge ausschließlich elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Grundsätzlich ist die Übermittlung der jeweiligen Papierrechnungen/Einfuhr­dokumente – bedingt durch das elektronische Verfahren und die Standardisierung des Erstattungsantrages – nicht mehr erforderlich. Ausnahme: Der Erstattungsmitgliedstaat kann bei Rechnungen über EUR 1.000[…..]