Der förderfähige Zeitraum ist in zwei Phasen aufgeteilt: förderfähiger Zeitraum 1.1.2023 bis 30.6.2023 1.7.2023 bis 31.12.2023 Die Beantragung für beide Förderperioden startete am 9.11.2023 und endet spätestens am 7. Dezember 2023 (kann im Einzelfall jedoch auch kürzer sein). Die Abrechnung beider Perioden erfolgt zwischen 15. Februar 2024 und 6. Juni 2024 (kann jedoch auch kürzer […]
In sämtlichen Berechnungsstufen (auch in der Basisstufe, allerdings erst ab einer Zuschusshöhe von € 125.000) müssen die förderfähigen Unternehmen zusätzlich zu den oben dargestellten Voraussetzungen entweder ein negatives EBITDA oder ein um 40% geringeres EBITDA im Vergleich zur selben Periode aus dem Jahr 2021 nachweisen. In beiden Fällen ist die Förderung zusätzlich gedeckelt nämlich: Bei einem[…..]
Jeder Antrag setzt voraus, dass ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter Feststellungen trifft und über diese einen Bericht erstellt. Für die Feststellungen hat das antragstellende Unternehmen geeignete Unterlagen oder Nachweise zur Verfügung zu stellen. Die Feststellungen haben primär auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erfolgen. Da diese Feststellungen und Berichte eine gewisse Zeit in[…..]
Für die Beantragung erforderlichen Unterlagen sind unter anderem: Strom- bzw Heizkostenabrechnung des Jahres 2021 (pro Zählpunkt) Alle Treibstoffrechnungen für den Förderzeitraum (1.1.2023 bis 30.6.2023) Strom- bzw Heizkostenarbeitspreis/kWh für die Monate 1-6/2023 (jeweils monatlich und pro Zählpunkt!) Strom- bzw Heizkostenverbrauch für die Monate 1-6/2023 (jeweils monatlich und pro Zählpunkt!) Bei Heizöl: sämtliche Heizölrechnungen aus dem Jahr[…..]