In sämtlichen Berechnungsstufen (auch in der Basisstufe, allerdings erst ab einer Zuschusshöhe von € 125.000) müssen die förderfähigen Unternehmen zusätzlich zu den oben dargestellten Voraussetzungen entweder ein negatives EBITDA oder ein um 40% geringeres EBITDA im Vergleich zur selben Periode aus dem Jahr 2021 nachweisen. In beiden Fällen ist die Förderung zusätzlich gedeckelt nämlich: Bei einem […]
Jeder Antrag setzt voraus, dass ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter Feststellungen trifft und über diese einen Bericht erstellt. Für die Feststellungen hat das antragstellende Unternehmen geeignete Unterlagen oder Nachweise zur Verfügung zu stellen. Die Feststellungen haben primär auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erfolgen. Da diese Feststellungen und Berichte eine gewisse Zeit in[…..]
Für die Beantragung erforderlichen Unterlagen sind unter anderem: Strom- bzw Heizkostenabrechnung des Jahres 2021 (pro Zählpunkt) Alle Treibstoffrechnungen für den Förderzeitraum (1.1.2023 bis 30.6.2023) Strom- bzw Heizkostenarbeitspreis/kWh für die Monate 1-6/2023 (jeweils monatlich und pro Zählpunkt!) Strom- bzw Heizkostenverbrauch für die Monate 1-6/2023 (jeweils monatlich und pro Zählpunkt!) Bei Heizöl: sämtliche Heizölrechnungen aus dem Jahr[…..]
Um den Energiekostenanstieg für Kleinst- und Kleinunternehmer zumindest teilweise abzudecken und damit die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebsstandorte zu sichern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft die Energiekostenpauschale geschaffen. Die Energiekostenpauschale ist seit dem 8.8.2023 und bis zum 30.11.2023 beantragbar. Die Energiekostenpauschale umfasst eine Pauschalförderung zwischen € 110 und € 2.475 pro Unternehmen. Die Höhe[…..]