Auch für lohnsteuerpflichtige Einkünfte kann es (nach Ablauf des Kalenderjahres) zu einer „Veranlagung“ kommen. Das heißt, das Finanzamt berechnet die Einkommensteuer neu und stellt sie der vom Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer gegenüber, wobei sich für den Arbeitnehmer zumeist eine Gutschrift ergibt. Zur Gutschrift kommt es, wenn Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Absetzbeträge, die der Arbeitgeber nicht […]
Anfang April wird alljährlich die Arbeitnehmerveranlagung des Vorjahres in Angriff genommen. Wir geben Ihnen dazu eine Zusammenfassung mit besonderem Blick auf die Änderungen des Jahres 2023. Im anschließenden Beitrag informieren wir über die aktuelle Frühjahrslegistik und zum – medial bereits viel diskutierten – Konjunkturpaket „Wohnbau und Bauoffensive“. Im Rahmen unserer „Splitter“ informieren wir Sie über[…..]