Sonderklienteninfo – Steuerreform 2015/2016

Ausgerechnet an einem Freitag, den 13. hat die Bundesregierung die Eckpfeiler der bereits seit vielen Monaten diskutierten Steuerreform 2015/2016 präsentiert. Am 17.3.2015 wurden dann die Grundzüge der Steuerreform im Ministerrat offiziell beschlossen.

Von den geplanten Entlastungen von rd € 5 Mrd entfallen rd € 4,9 Mrd auf die Tarif-reform und rd € 0,1 Mrd auf Begünstigungen für Familien. Ein Standortpaket, das mittel­fristig ein Volumen von € 0,2 Mrd umfassen wird, soll Konjunkturimpulse für die Wirtschaft bringen.

Das Entlastungsvolumen soll durch Maßnahmen gegen den Steuerbetrug (rd € 1,9 Mrd), Ein­sparungen im Verwaltungsbereich (rd € 1,1 Mrd), Streichung von Ausnahmen im Steuer­recht und Erhöhung vermögensbezogener Steu­ern (rd € 1,2 Mrd) und letztlich durch Ankur­belung der Wirtschaft finanziert werden.

Inkrafttreten wird die Tarifreform erst im Jahr 2016. Im Mai werden die ersten
Gesetzesentwürfe im Detail vorliegen.

Das neue Tarifmodell

Wie bereits erwähnt, ist das Kernstück der Steuerreform ein neues Tarifmodel mit nun­mehr sieben Steuerstufen statt bisher vier. Ein­kommen bis € 11.000 bleiben unverändert steuerfrei, 50 % Einkommensteuer zahlt man künftig erst ab einem steuerpflichtigem Ein­kommen von € 90.000 (bisher € 60.000). Ab einem Einkommen von € 1 Mio soll der Steuersatz auf 55 % angehoben werden (diese Maßnahme soll aber auf 5 Jahre befristet sein).

Im Detail gestaltet sich der neue Tarif wie folgt:

Tarifmodell NEU
Bisheriger Tarif
Stufe bis
Steuersatz
Stufe bis
Steuersatz
11.000
0%
11.000
0%
18.000
25%
25.000
36,50%
31.000
35%
60.000
43,21%
60.000
42%
darüber
50%
90.000
48%
1.000.000
50%
über 1 Mio
55%

Per Saldo soll sich eine durchschnittliche Entlas­tung von € 1.000 für jeden Steuerzahler ergeben.

Neben der Tarifreform sind noch folgende Ent­lastungen vorgesehen:

– Erhöhung der Absetzbeträge für Arbeitneh­mer von derzeit € 345 um € 55 auf € 400.– Erhöhung des Kinderabsetzbetrages von € 220 auf € 440 pro Kind. Wird der Kinder­absetzbetrag von beiden Elternteilen in Anspruch genommen, beträgt er künftig € 264 pro Person.

– Die Negativsteuer für Kleinverdiener, die gar keine Lohnsteuer zahlen, wird von bisher € 110 auf bis zu € 400 erhöht. Sie ist mit 50 % der Sozialversicherungsbeträge be­grenzt (bisher 10 %).

– GSVG-Pflichtige und Landwirte, die keine Einkommensteuer zahlen, sollen SV-Beiträge als Äquivalent für die Negativsteuer rückerstattet erhalten.

– Für geringverdienende Pendler soll der Pendlerzuschlag erhöht werden.

– Bei niedrigen Pensionen soll es künftig eben­falls zu einer Gutschrift aus der
Negativ­steuer von bis zu € 110 kommen können.

 

Standortpaket:Zur Stärkung der Wirtschaft sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

– Erhöhung der Forschungsprämie von 10 % auf 12 %

– Erhöhung der steuerfreien Mitarbeiter-beteiligung von € 1.460 auf € 3.000

– Senkung der Lohnnebenkosten ab 2018 durch Absenkung des Beitrages zum
Familienlas­tenausgleichsfonds

– KMU-Finanzierungspaket

– Zuzugsbegünstigung für Wissenschaftler und Forscher