Der neue Pendlerrechner – Update 2.0

Die durchaus auf zum Teil heftige Kritik gestoßene erste Version des Pendlerrechners hat zu einer Überarbeitung geführt und ist in einer neuen Version seit 25.06.2014 als „Pendlerrechner 2.0“ online gegangen.

Folgende Adaptierungen sollen das Berechnungsprogramm praxisnäher machen, wodurch mehr Arbeitnehmer wieder die zeitlichen Unzumutbarkeitskriterien erfüllen und damit vom Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale profitieren:

– Steht eine Park& Ride-Anlage (P+R) zur Verfügung, so ist jetzt der nähere Umstiegspunkt, bei dem die PKW-Fahrt max 15% der Gesamtstrecke ausmacht, heranzuziehen. Hoffentlich sind dort auch noch Parkplätze frei.

– Gibt es sowohl eine Fahrt mit ausschließlich öffentlichen Verkehrsmitteln als auch eine Variante mit einer P+R-Anlage, so gibt der Pendlerrechner der eventuell längeren „Öffi“-Variante den Vorzug, sofern der Zeitunterschied weniger als 15 Minuten beträgt.

– Das Kriterium für die Unzumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel stellt nun bei der Berechnung auf die schnellste – anstatt kürzeste – Fahrtstrecke ab. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass längere Umfahrungsrouten in Stoßzeiten gegenüber den verstopften Ortsdurchfahrten der Vorzug gegeben wird. Hier könnten Pendler von der höheren Km-Staffel profitieren.

– Grundsätzlich wird nun bei der Berechnung der Fahrtzeit bei PKW-Routen eine geringere Durchschnittsgeschwindigkeit herangezogen, um der Tatsache zu entsprechen, dass die meisten Pendler vor allem während der Hauptverkehrszeiten unterwegs sind.

Alte Pendlerausdrucke gelten nur mehr bis zum Ende des Jahres.

Jene Pendlerausdrucke mit einem Abfragedatum vor dem 25.06.2014, die bereits dem Arbeitgeber übergeben wurden, gelten nur mehr bis 31.12.2014. Danach gilt ausschließlich der Ausdruck, der nach dem 25.06.2014 abgefragt wurde.

Für neue Pendlerrechnerausdrucke, die nach dem 25.06.2014 beim Arbeitgeber abgegeben werden, gilt folgende günstige Regelung für den Arbeitnehmer:

1) Ergibt sich durch den neuen Ausdruck ein höheres Pendlerpauschale / Pendlereuro und liegt dieser Ausdruck bis zum 30.09.2014 beim Arbeitgeber auf, so ist das nun höher Pendlerpauschale zu berücksichtigen und zwar durch eine Aufrollung rückwirkend ab dem 01.01.2014.

2) Ergibt sich durch den neuen Ausdruck ein geringeres Pendlerpauschale / Pendlereuro, so ist das geringere Pendlerpauschale / Pendlereuro erst nach dem 31.12.2014 zu berücksichtigen.

Tipp: All jenen Dienstnehmer, die bereits einen Pendlerausdruck (L 34 EDV) bereitgestellt haben, ist die Einholung eines neuen Pendlerrechnerausdrucks nach dem 25.06.2014 zu empfehlen.

In jenen Fällen, in denen das Online-Tool nicht anwendbar ist (zB Anreise aus Bratislava), ist das Formular L 33 zu verwenden.