Das österreichische Steuerrecht verlangt bei einigen ausländischen Sachverhalten entweder einen Bezug zur EU oder das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe mit dem betreffenden Staat. Als Beispiele sind hier anzuführen:
– Verlustnachversteuerung für ausländische Betriebsstätten
– Spendenbegünstigung für ausländische Einrichtungen
– Einbezug ausländischer Gruppenmitglieder in eine Steuergruppe
– Steuerfreiheit für ausländische Portfoliodividenden
Vom BMF wurde kürzlich die nachstehende Liste von Staaten und Territorien veröffentlicht, mit denen derzeit eine „umfassende“ Amtshilfe besteht: