Staaten mit umfassender Amtshilfe

Das österreichische Steuerrecht verlangt bei einigen ausländischen Sachverhalten entweder einen Bezug zur EU oder das Vorliegen einer „umfassenden“ Amtshilfe mit dem betreffenden Staat. Als Beispiele sind hier anzuführen:

– Verlustnachversteuerung für ausländische Betriebsstätten

– Spendenbegünstigung für ausländische Einrichtungen

– Einbezug ausländischer Gruppenmitglieder in eine Steuergruppe

– Steuerfreiheit für ausländische Portfoliodividenden

Vom BMF wurde kürzlich die nachstehende Liste von Staaten und Territorien veröffentlicht, mit denen derzeit eine „umfassende“ Amtshilfe besteht: