30.06.2014:
Frist für Antrag auf Erstattung von Vorsteuern 2013 im Drittland bzw. für Drittlandsunternehmer in Österreich endet am 30.06.2014 (siehe Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.06.2014 bzw. 30.09.2014).
30.09.2014:
- Die Möglichkeit der Erstattung von Vorsteuern 2013 in EU-Mitgliedsländern via FinanzOnline endet am 30.09.2014 (siehe Vorsteuerrückerstattung rechtzeitig bis 30.06.2014 bzw. 30.09.2014).
- Vorlage des L 34 EDV für die Berücksichtigung der Pendlerförderung 2014 (siehe Highlights aus den Lohnsteuerrichtlinien 2014).
- Einreichung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim Firmenbuch für das Kalenderjahr 2013 (siehe ausführlich Klienten Info 3/2013)