- Vorsteuervergütung für Drittlands-Unternehmer bis 30.06.2014
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.06.2014 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2013 stellen. Der Antrag muss beim Finanzamt Graz-Stadt eingebracht werden (Formular U5 und bei erstmaliger Antragstellung Fragebogen Verf 18). Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen österreichischer Unternehmer im Drittland (zB Kroatien (für Sachverhalte bis 30.016.2013, anschließend gelten die Regelungen für die EU-Mitgliedstaaten), Schweiz, Norwegen), endet am 30.06.2014 die Frist für Vergütungsanträge des Jahres 2013. - Formular aus dem Pendlerrechner bis 30.09.2014 vorzulegen
Die durchaus berechtigte Kritik an manchen Ergebnissen des Pendlerrechners hat dazu geführt, dass nun eine Überarbeitung des Pendlerrechners bis zum Sommer erfolgt. Daher wurde auch die Frist für Pendler zur Abgabe des Ausdrucks aus dem Pendlerrechner Formular L 34, um die Pendlerpauschale und den Pendlereuro in der Lohnverrechnung des Arbeitgebers berücksichtigt zu bekommen, vom 30.06.2014 auf den 30.09.2014 verlängert. Für jene, die das Formular bereits abgegeben haben, besteht die Möglichkeit der neuerlichen Vorlage. Unbenommen bleibt die Möglichkeit, das Pendlerpauschale und den Pendlereuro im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.