Handwerkerbonus: Neu

Der Nationalrat hat am 26.03.2014 ein – umgangssprachlich als „Handwerkerbonus“ bezeichnetes Gesetz über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen. Demnach sollen Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenem Wohnraum mit einem Zuschuss von 20 %, maximal aber € 600 (das sind 20 % der maximal förderbaren Kosten von € 3.000)pro Jahr und Förderungswerber, gefördert werden. Der Wohnraum muss für eigene Wohnzwecke genutzt werden. Gefördert werden nur die vom Handwerker in Rechnung gestellten Arbeitsleistungen (inklusive Fahrtkosten). Die Renovierungsarbeiten müssen in der Zeit vom 01.07.2014 bis 31.12.2015 begonnen werden. Aus dem Budget werden für diese Maßnahme im Jahr 2014 10 Mio € und 2015 20 Mio € zur Verfügung gestellt. In Anbetracht der begrenzten Mittel kann man nur mit Interesse die Details zur Abwicklung der Förderung abwarten.