Nützliche Übersichten und Werte 2014

  • Steuerlich und SV-rechtlich relevante Zinssätze:
Wirksamkeit
ab
Basis-
zinssatz
Stun-
dungs-
zinsen
Ausset-
zungs-
zinsen
Anspruchs-
zinsen
Beru-
fungs-
zinsen
SV Verzugs-
zinsen
08.05.2013/
01.01.2014 (SV)
-0,12% 4,38% 1,88% 1,88% 1,88% 7,88%

 

  • Pflegegeld nach dem Bundespflegegesetz
Pflegestufe Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
€/Monat 154,20 284,30 442,90 664,30 902,30 1.260,00 1.655,80
  • Regelbedarfsätze
    Liegt eine behördlich festgesetzte Unterhaltsleistung nicht vor, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze sind für das gesamte Kalenderjahr 2014 heranzuziehen.
0-3 Jahre 3-6 Jahre 6-10 Jahre 10-15 Jahre 15-19 Jahre 19-20 Jahre
€ 194 € 249 € 320 € 366 € 431 € 540

 

  • Kilometergeld
PKW / Kombi mitbeförderte Person Motorrad Fahrrad
€/km 0,42 0,05 0,24 0,38

E-Card Servicegebühr: € 10,55
Rezeptgebühr: € 5,40

  • Kleinstunternehmergrenze (GSVG)
    Jahresumsatz: € 30.000,00
    Jahreseinkünfte: € 4.743,72
  • Pendlerrechner

Mit etwas Verspätung steht den Arbeitnehmern seit 12.02.2014 der Online-Pendlerrechner des Finanzministeriums unter https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ zur Verfügung. Damit können Berufstätige die Wegstrecke vom Wohnort bis zur Arbeitsstätte ermitteln und abfragen, ob und welches Pendlerpauschale ihnen zusteht. Auch der Penhdler-Euro wird damit rechtsverbindlich ermittelt.

Das Ergebnis ist für den Bezug ab Anfang 2014 entweder beim Arbeitgeber abzugeben oder für die Berücksichtigung bei der Veranlagung des jeweiligen Jahres aufzubewahren. Der Pendlerrechner wird rückwirkend ab 01.01.2014 anhgewendet, wenn dies für den Steuerpflichtigen mit keinen steuerlichen Nachteilen verbunden ist.

Für jene Beschäftigten, die bei ihrem Arbeitgeber bereits das Formular L34 für die Berücksichtigung des Pendlerpauschales abgegeben haben, gilt, dass sie bis spätestens 30.06.2014 einen Ausdruck vom Ergebnis des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgeben müssen.