- SEPA-Stichtag verschoben auf den 01.08.2014
Lastschriften und Überweisungen werden für einen zusätzlichen Übergangszeitraum bis zum 01.08.2014 in einem anderen als dem einheitlichen europäischen SEPA-Format akzeptiert.
Die im Jahr 2012 verabschiedete SEPA Verordnung, wonach für Zahlungen im europäischen Binnenmarkt IBAN und BIC verwendet werden müssen, sah als Endtermin den 01.02.2014 vor (siehe dazu Klienten-Info 4/2013). Um Unterbrechungen im Zahlungsverkehr zu vermeiden, hat die EU-Kommission am 09.01.2014 vorgeschlagen, dass Nicht-SEPA-Formate in einer Übergangsfrist bis zum 01.08.2014 weiter akzeptiert werden können. Die offizielle Frist für die SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 wird nicht geändert.
31.3.2014:
- Einreichung der Jahreserklärungen 2013 für Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe (Wiener U-Bahnsteuer).
- Einkommensbericht für Gesellschaften mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen
Ab 01.01.2014 müssen bereits Betriebe, die dauernd mehr als 150 Arbeitnehmer beschäftigen, einen Einkommensbericht, und zwar erstmalig für das Jahr 2013, erstellen. Der Einkommensbericht, der in der Folge alle zwei Jahre abzufassen ist, soll die Einkommenstransparenz erhöhen und den Abbau von Einkommensunterschieden zwischen Männern und Frauen unterstützen. Die Entgeltsanalyse hat in anonymisierter Form zu erfolgen und darf keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulassen. Der Bericht ist den Belegschaftsvertretungsorganen bis spätestens 31.03. des Folgejahres (somit bis zum 31.03.2014) zu übermitteln. Das Gesetz sieht für die Arbeitnehmer eine Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich des Inhaltes vor. Das Bundeskanzleramt hat einen unverbindlichen Leitfaden zur Erstellung des Einkommensberichtes zum Download unter http://www.frauen.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=42582 zur Verfügung gestellt.
Für Unternehmen, die dauernd mehr als 250 (500 bzw 1.000) ArbeitnehmerInnen beschäftigen, besteht die Verpflichtung bereits seit 01.01.2013 (01.01.2012 bzw 01.01.2011)