- Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2008 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2011
Wer im Jahr 2008 aufgrund einer Mehrfachversicherung (zB gleichzeitig zwei oder mehr Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeiten) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2011 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4 % Krankenversicherung, 3 % Arbeitslosenversicherung). Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt. - Arbeitnehmerveranlagung 2006
Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2011 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2006. - Ankauf von WP für optimale Ausnutzung des GFB 2011
Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über 30.000 € durch Wertpapiere zu erfüllen. Zu diesem Zweck sollte bis Ende Dezember gemeinsam mit uns der erwartete steuerliche Jahresgewinn 2011 geschätzt und dann im Ausmaß von 13 % des den Betrag von 30.000 € (= Grundfreibetrag!) übersteigenden Gewinnes über die Bank entsprechende Wertpapiere gekauft werden. - Antrag auf Energieabgabenvergütung für 2006 stellen
Energieintensive Betriebe (dazu zählten bis 31.12.2010 auch Dienstleistungsunternehmen wie zB Hotels) können sich auf Antrag die bezahlten Energieabgaben rückerstatten lassen, wenn diese 0,5 % des Nettoproduktionswertes (unter Berücksichtigung bestimmter Selbstbehalte) übersteigen. Der Antrag muss spätestens bis 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, beim zuständigen Finanzamt eingebracht werden (Formular ENAV 1). - Weitere Antragsfristen bis 31.12.2011:
– Herabsetzung der vorläufigen SV-Beitragsgrundlage 2011 anstelle einer Stundung
– SV-Beitragsbefreiung für Kleinst- und Jungunternehmer
– Gruppenantrag für rückwirkende Gruppenbesteuerung ab 2011.