Betroffen sind alle Unternehmen, die durch Importe oder Exporte mit Zollbehörden Kontakt haben.
Das Zollrecht der EU sieht die Registrierung aller im grenzüberschreitenden Außenhandel mit Drittländern (Nicht-EU-Länder) tätigen Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz in der EU vor, die durch ihre Importe bzw. Exporte mit den Zollbehörden Kontakt haben. Die dabei vergebene Registrierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte (Economic Operator Registration and Identification – EORI-Nummer) ist bereits seit 01.09.2009 zu verwenden.
Diese Registrierung ist Teil der Zollsicherheitsinitiative der EU und betrifft alle Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zollrelevante Tätigkeiten durchführen. Folgendes ist unter zollrelevanten Tätigkeiten zu verstehen:
- Zollanmeldungen abgeben
- summarische Anmeldungen abgeben
- Verwahrungslager betreiben
ACHTUNG! Die Registrierung ist auch für jene Wirtschaftsbeteiligte erforderlich, die sich bei diesen „zollrelevanten Tätigkeiten“ durch einen Spediteur oder anderen zugelassenen Dienstleister vertreten lassen.
Die Registrierung erfolgt in dem Mitgliedstaat, in dem der Wirtschaftsbeteiligte ansässig ist. In Österreich ist dies die Zollbehörde. Der Antrag auf Zuteilung der EORI-Nummer ist von jedem Wirtschaftsbeteiligten selbst, vor Aufnahme der zollrelevanten Tätigkeit zu stellen.
Da auf Anweisung der Europäischen Kommission ab 01.07.2010 nur noch Name und Adresse bzw. die EORI in der Anmeldung angegeben werden können, entfällt für Firmen ohne EORI-Registrierung die Vereinfachung, dass die Einfuhrumsatzsteuer über das Steuerkonto abgerechnet werden kann. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass eine fehlende EORI-Registrierung in anderen Mitgliedstaaten zu erheblichen Verzögerungen führen kann.
Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular auf der BMF-Homepage (https://zoll.bmf.gv.at/eori/jsp/welcome.jsf?init=true). Der von der Zollbehörde als pdf.Datei retournierte Antrag ist aber zusätzlich aus Datenschutzgründen auch per Fax oder Post an das zuständige Zollamt zu senden, da der Antragsteller durch seine Unterschrift der Freigabe der Daten (Firmenname und Adresse) in der EORI-Datenbank zustimmen muss.