Hochrangige Vertreter der Finanzverwaltung treffen sich jährlich in Salzburg zum so genannten „Salzburger Steuerdialog“, um heikle Steuerfragen zu diskutieren. Die Ergebnisse dieser Diskussionen werden auch veröffentlicht und finden in der Regel in die jährlichen Änderungen der Steuerrichtlinien Eingang. Nachfolgend einige Highlights aus dem „Salzburger Steuerdialog 2009“ zur Einkommen- und Umsatzsteuer:
1. Einkommensteuer
- EU-Geldbußen, die wegen Verstöße gegen EU-Wettbewerbsvorschriften verhängt werden, können lt. den EStR insoweit als Betriebsausgabe abgesetzt werden, als sie einen Abschöpfungsanteil (das ist der unzulässig erwirtschaftete Vorteil) enthalten. Diese Aufteilung kann auch für österreichische Kartellstrafen vorgenommen werden. Der steuerlich abzugsfähige Abschöpfungsanteil muss aber entweder aus der Entscheidung über die Geldbuße eindeutig hervorgehen oder auf andere Weise (jedoch nicht schätzungsweise) nachgewiesen werden.
- Auch ein nur vorübergehender Wegzug aus Österreich (zB für zwei Jahre) in ein Drittland (außerhalb der EU) löst grundsätzlich die sofortige Steuerpflicht für die stillen Reserven in Kapitalanteilen aus, wenn Österreich durch den Wegzug das Besteuerungsrecht verliert. Beim späteren Zuzug ist eine Aufwertung auf den dann maßgeblichen gemeinen Wert (Verkehrswert) möglich.
2. Umsatzsteuer
Fallen bei einer geschäftsleitenden Holding im Zusammenhang mit einem Beteiligungskauf Beratungskosten an, sind diese auf die Beteiligung zu aktivieren. Der Vorsteuerabzug aus diesen Aufwendungen steht zu, wenn die Beteiligung dem Unternehmensbereich der geschäftsleitenden Holding zuzuordnen ist. Wird die Beteiligung innerhalb von 5 Jahren wieder veräußert, muss die Vorsteuer anteilig gem. § 12 Abs. 10 UStG berichtigt und an das Finanzamt zurückbezahlt werden (dh mit je einem Fünftel pro Jahr der restlichen 5-Jahres-Frist).