Folgende Terminübersicht zum besseren Überblick der im 2. Quartal 2022 anstehenden Fristen und Termine.
MAI 2022
02.05.2022: Antrag auf Gewährung eines Härtefallfonds der Phase 4 für Zeiträume bis zum 31.3.2022
09.05.2022: Antrag auf Gewährung des Ausfallsbonus III für den Kalendermonat Jänner 2022
JUNI 2022
09.06.2022: Antrag auf Gewährung des Ausfallsbonus III für den Kalendermonat Februar 2022
30.06.2022: Einreichung der Steuerklärungen 2021 via FinanzOnline
30.06.2022: Beantragung der 2. Tranche des Verlustersatzes II (Zeitraum Juli bis Dezember 2021)
30.06.2022: Vorsteuererstattung bei Drittlandsbezug
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6.2022 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2021 stellen. Belege über die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer und sämtliche Rechnungen sind im Original dem Antrag beizulegen. Die Frist ist nicht verlängerbar! Auch im umgekehrten Fall, nämlich für Vorsteuervergütungen österreichischer Unternehmer im Drittland (zB Serbien, Schweiz, Norwegen), endet am 30.6.2022 die Frist für Vergütungsanträge des Jahres 2021.