Der förderfähige Zeitraum ist in zwei Phasen aufgeteilt:
förderfähiger Zeitraum |
1.1.2023 bis 30.6.2023 |
1.7.2023 bis 31.12.2023 |
Die Beantragung für beide Förderperioden startete am 9.11.2023 und endet spätestens am 7. Dezember 2023 (kann im Einzelfall jedoch auch kürzer sein). Die Abrechnung beider Perioden erfolgt zwischen 15. Februar 2024 und 6. Juni 2024 (kann jedoch auch kürzer sein).
Pro Förderungswerber kann im Antragszeitraum nur ein Antrag, der beide Förderungsperioden umfasst, eingebracht werden. Mehrfachanträge sowie nachträgliche Nachbesserungen oder Abänderungen eines abgesendeten Antrages sowie des hochgeladenen Feststellungsberichts sind unzulässig. Der Vergleichszeitraum ist der 1.1.2021 bis 31.12.2021.