Jeder Antrag setzt voraus, dass ein Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter Feststellungen trifft und über diese einen Bericht erstellt. Für die Feststellungen hat das antragstellende Unternehmen geeignete Unterlagen oder Nachweise zur Verfügung zu stellen. Die Feststellungen haben primär auf Basis der zur Verfügung gestellten Unterlagen zu erfolgen.
Da diese Feststellungen und Berichte eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, dürfen wir dringend empfehlen, dass Sie sich mit ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter so früh wie möglich in Verbindung setzen, sodass keine Verzögerungen bei der Beantragung entstehen.
Achtung: Das Absenden des Förderantrags ohne den von einer externen Steuerberatungs-/ Wirtschaftsprüfungs-/ Bilanzbuchhaltungskanzlei erstellten Feststellungsbericht sowie das Fehlen der firmenmäßigen Fertigung der externen Steuerberatungs-/ Wirtschaftsprüfungs-/ Bilanzbuchhaltungskanzlei am Antragsdokument führt zur Ablehnung des Antrages. Eine Nachreichung oder nochmalige Antragstellung ist nicht möglich.