Für die Beantragung erforderlichen Unterlagen sind unter anderem:
- Strom- bzw Heizkostenabrechnung des Jahres 2021 (pro Zählpunkt)
- Alle Treibstoffrechnungen für den Förderzeitraum (1.1.2023 bis 30.6.2023)
- Strom- bzw Heizkostenarbeitspreis/kWh für die Monate 1-6/2023 (jeweils monatlich und pro Zählpunkt!)
- Strom- bzw Heizkostenverbrauch für die Monate 1-6/2023 (jeweils monatlich und pro Zählpunkt!)
- Bei Heizöl: sämtliche Heizölrechnungen aus dem Jahr 2021 sowie der Förderperiode 1-6/2023
- Bei Holzpellets, Hackschnitzel: Analog Heizöl
- Abrechnungsformular, welches sich aus dem aws Fördermanager nach Ergänzung sämtlicher Informationen generiert (bitte noch in ungezeichneter Form).
- Berechnungshilfe: sie dient als Unterstützung für die Berechnung der tatsächlichen Förderhöhe und muss anschließend in den aws Fördermanager importiert werden, um das Abrechnungsformular zu generieren.
Aufgrund der detaillierten Anforderungen empfehlen wir Ihnen, sich umgehend mit der Beschaffung dieser Unterlagen zu befassen, da diese zur Überprüfung bzw zur Erstellung des notwendigen Berichts durch den WP/StB/BiBu jedenfalls vorzulegen sind.
TIPP: Auf der aws-Homepage finden Sie eine Berechnungshilfe (Excel-Sheet) für die Basisstufe 1 (1. Halbjahr 2023). Aus dieser Berechnungshilfe sind die erforderlichen Unterlagen erkennbar.